Kein Thema beschäftigt die Politik und die Gesellschaft in Deutschland, aber auch auf der ganzen Welt so stark, wie das Coronavirus. Ist die Coronavirus Pandemie im Frühjahr 2020 im Vergleich zu anderen Ländern, sowohl hinsichtlich den Infektionszahlen, als auch bei den Todeszahlen in Deutschland sehr glimplich verlaufen, hat sich das geändert. Wie stark sich das geändert hat, zeigt alleine der Umstand der Infektionszahlen. Während man im Frühjahr 2020 maximal 7000 Infektionen am Tag hatte, bewegen wir uns nahe an der Grenze von 20.000 Infektionen am Tag. Auch hat man keine einzelnen Hotspots mehr, sondern auch eine nahezu flächendeckende Ausbreitung. Wenngleich in der Mehrzahl der Fälle, der Krankheitsverlauf harmlos ist, ist das bei rund 2 Prozent der Fälle nicht der Fall. Damit es nicht, anders wie in vielen Ländern auf der Welt, nicht zu einer massiven Überlastung vom Gesundheitswesen kommt, hat die Politik aus Bundesregierung und den Bundesländern reagiert und Maßnahmen beschlossen. Das Ziel der Maßnahmen ist eine Kontaktreduzierung im privaten Bereich, da Untersuchungen zeigen, dass hier mitunter die größte Ansteckungsgefahr besteht. Ziel war aber auch, eine Vielzahl an Bereiche im Vergleich zum Frühjahr 2020 nicht zu schließen, dazu zählen weite Teile vom Handel und Dienstleistungsbetrieben, aber auch von Schulen und Kindergärten.
Die Maßnahmen in der Übersicht
Nachfolgend die Maßnahmen wie sie von der Bundesregierung in Absprache mit den Ministerpräsidenten der Bundesländer beschlossen wurden. Ihre Gültigkeit erlangen die Maßnahmen ab dem 02.11.2020 und haben eine Gültigkeit bis zum 30.11.2020.
- Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten ihre Kontakte zu verringern und Abstand zu halten. Das gilt gerade zu Kontakten außerhalb vom eigenen Hausstand.
- In der Öffentlichkeit ist ein Aufenthalt von Personen nur noch mit einem weiteren Haushalt erlaubt. Die Personenzahl ist auf maximal 10 Personen begrenzt. Verstöße gegen diese Kontaktbeschränkungen werden durch verstärkte Kontrollen sanktioniert.
- Auf private Reisen sollen die Bürgerinnen und Bürger verzichten. Übernachtungsangebote im Inland die dem touristischen Zwecke dienen, sind verboten. Ausgenommen sind Geschäftsreisen.
- Veranstaltungen die der Freizeitunterhalten dienen, sind hiermit verboten. Profi-Sportveranstaltungen können nur insoweit stattfinden, wenn sie keine Zuschauer haben.
- Einrichtungen die der Freizeitgestaltung dienen, werden geschlossen. Zu diesen Einrichtungen zählen zum Beispiel: Theater, Opern, Konzerthäuser, Kinos, Freizeitparks, Messen, Spielhallen, Bordelle, Sporthallen für den Freizeit- und Amateursport, Schwimm- und Spaßbäder, Saunen und Thermen, aber auch Fitnessstudios und vergleichbare Einrichtungen. Sport allein oder zu zweit, sofern aus dem eigenen Hausstand ist erlaubt.
- Kneipen, Restaurants, Bars und vergleichbare Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Ausnahme davon sind Kantinen in Betrieben, sofern die Speisen abgeholt werden können. Das gilt auch für Restaurants, eine Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zur Hause ist erlaubt.
- Dienstleister in der Körperpflege werden geschlossen, dazu zählen Massagepraxen, Tattoo-Studios, Kosmetikstudio und ähnliche Betriebe. Ausgenommen vom Verbot sind Praxen der Ergo-, Physio und Logopädie, aber auch der Fußpflege und Friseursalons.
- Der Einzel- und Großhandel bleibt unter Beachtung der Hygieneregeln geöffnet. Der Zutritt ist zu steuern, es dürfen keine Warteschlangen entstehen, pro 10 qm Verkaufsfläche darf sich nicht mehr als Kunde aufhalten.
- Kindergärten und Schulen bleiben geöffnet.
- Unternehmen die von den Schließungen betroffen sind, aber auch Vereine und Einrichtungen haben einen Anspruch auf außerordentliche Wirtschaftshilfe. Der Erstattungsbetrag beträgt maximal 75 Prozent des Umsatzes vom Vorjahresmonat. Diese Regelung gilt für Unternehmen mit einer Mitarbeitergröße von 50 Mitarbeitern. Für die außerordentliche Wirtschaftshilfe wird ein Volumen von 10 Milliarden Euro vorgesehen.
- Unternehmen sind dazu angehalten, ihre Gefährdungsbeurteilungen und Hygienekonzepte der aktuellen Lage anzupassen. Ziel ist hierbei der Ausbruch und die Weiterverbreitung vom Coronavirus. Kontakte innerhalb der Belegschaft, aber auch zu Kunden die nicht zwingend erforderlich sind, sind zu reduzieren. Die Länder und der Bund fordern die Unternehmen auf, mehr Heimarbeit oder mobiles Arbeiten zu ermöglichen.
- Krankenhäuser, aber auch Reha-Einrichtungen und Einrichtungen der Sozial- und Jugendhilfe bleiben geöffnet. Die Hygienemaßnahmen sind zu überprüfen und anzupassen. Das gilt auch für die Sicherheit in Alten- und Pflegeheim, wobei die Schutzmaßnahmen nicht zu einer vollständigen Isolation der Betroffenen führen dürfen. Die neue Schnelltest-Strategie wird zum Schutz der Betroffenen, besonders in den Bereichen der Gesundheitsversorgung eingesetzt.
- Bund und Länder verstärken ihre Kontrollen zur Einhaltung der Regelungen, wie der Quarantäneverordnungen.
Quelle und weitere Informationen: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/corona-massnahmen-1734724
Somit ist es aktuell wichtiger denn je sich und andere Menschen möglichst gut zu schützen. FFP2 und FFP3 Masken schützen am besten gegen das Coronavirus.
Bund und Länder haben ein umfassendes Maßnahmenpaket beschlossen. Hinsichtlich seiner rechtlichen Gültigkeit, müssen diese Maßnahmen von den einzelnen Ländern in eigene Verordnungen umgesetzt werden. Hierzu muss man wissen, aber auch beachten, das es je nach Bundesland bei der Umsetzung dieser Regelungen auch Abweichungen im Detail geben kann. Ob die Maßnahmen von Bund und Länder ausreichen, werden die Infektionszahlen zeigen. Bund und Länder haben vereinbart, zwei Wochen nach Gültigkeit der hier beschriebenen Maßnahmen erneut zu beraten. Und je nach Infektionsentwicklung die Maßnahmen entsprechend anzupassen.